Wissenswertes

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Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Haushaltshilfe!

Haushalts- und Familienhilfe

Personen, die aufgrund von Krankheit, nach Krankenhausaufenthalt oder anderen Gründen, Unterstützung in der Haushaltsfortführung benötigen,
haben in vielen Fällen Anspruch durch die Krankenkasse. Diese wird nach Vorlage eines ärztlichen Attests bei der Krankenkasse durch diese genehmigt.
Ab dann können wir unterstützen.

Unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Krankenkassen für die Haushaltshilfe die Kosten
aufkommen, wird mit den folgenden Fragen behandelt und beantwortet.

Welche Voraussetzung muss gegeben sein?

Die Voraussetzungen zur Genehmigung einer Haushaltshilfe sind in § 38 SGB V geregelt.

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?

Die erkranke Person sollte „haushaltsführend“ sein, sich also bisher um alles im Haushalt gekümmert haben.
Ist der Ehepartner während dessen Zuhause, dann besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe.
Jedoch muss sich der Ehepartner deshalb nicht unbedingt Urlaub nehmen.
Teilen sich in Vollzeit arbeitende Eltern den Haushalt, gelten beide als haushaltsführend.

Wie stelle ich den Antrag richtig?

Der/die behandelnde Arzt/Ärztin stellt zunächst ein Attest aus, welches eine medizinische Notwendigkeit erklärt,
wie viele Stunden täglich eine Haushaltshilfe benötigt wird.
Die Bescheinigung sollte dann zusammen mit dem Antrag schnellstmöglich an die Krankenkasse geleitet werden.

Wie kann das Verfahren beschleunigt werden?

In dringenden Fällen kann sich z. B. der Sozialdienst einer Klinik über das Entlassungs-Management mit
der zuständigen Krankenkasse kurzschließen. Das allerdings setzt voraus, das der Patient diesbezüglich
an den Sozialdienst direkt wendet, um das Verfahren der Bewilligung zu beschleunigen.

Wie lange bezahlt die Kasse diese Leistung?

Lebt ein Kind bis max. 12 Jahre oder eines mit Behinderung im Haushalt, zahlt die Kasse bis zu
26 Wochen lang, egal ob der Versicherte in der Klinik, auf Reha oder zuhause ist. Ohne Kinder
läuft die Finanzierung bereits nach 4 Wochen aus.

Wie hoch fällt die gesetzliche Zuzahlung aus?

Versicherte über 18 Jahre zahlen 10% an Zuzahlung der Kosten der Haushaltshilfe. Laut AOK sind
5,00 Euro mindestens und 10,00 Euro maximal pro Tag zu bezahlen. Für Schwangere und frisch
Entbundene, deren Antrag bewilligt wurde, entfällt diese Zuzahlung.