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Institutionskennzeichen IK-Nr. 460922539

Haushalts- und Familienhilfe

Brigitte Pohlmann

Am Kalten Bühl 18

94359 Loitzendorf

Tel. 09964 / 894 30 20

Email: brigitte.pohlmann@gmx.de

Website: www.brigitte-pohlmann.de

(Eine weitere Website von poolstudio1.de in Vaterstetten.)


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Haushalts- und Familienhilfe Brigitte Pohlmann, Am Kalten Bühl 18, 94359 Loitzendorf

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


Unsere AGB

Allgemeine Arbeits- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Damit ich meine Tätigkeit zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausüben kann, bitte ich Sie die folgenden
allgemeinen Arbeits- und Geschäftsbedingungen durchzulesen und zu unterschreiben.
Zunächst folgender Hinweis: Ich übernehme keinerlei Pflegemaßnahmen, da ich als Haushaltshilfe für
die hauswirtschaftliche Grundversorgung zuständig bin.
Zu den Aufgaben der Haushaltshilfe zählt auch die Betreuung und Beaufsichtigung minderjähriger
Kinder. Dies gilt jedoch nur, soweit sich die Kinder innerhalb Ihres Haushalts bzw. Grundstückes
bewegen.
Für Schäden, die außerhalb des Grundstückes infolge einer unterlassenen Beaufsichtigung entstehen,
übernehme ich keine Haftung. Bitte klären Sie daher vorab mit Ihren Kindern und mir als Haushaltshilfe
gemeinsam ab, inwieweit den Kindern das Verlassen des Haushaltes bzw. des Grundstückes auf Ihre
Verantwortung erlaubt sein soll!
Bitte klären Sie mit Ihren Kindern ab, dass Sie im Falle einer Beaufsichtigung durch die Haushaltshilfe
dieser stets Folge zu leisten haben!
Für Sachschäden innerhalb des Haushalts wird nicht gehaftet. Ebenso ist die Haushaltshilfe nicht
haftbar für Sachschäden, die auf Grund von einfacher Fahrlässigkeit entstehen.
Die Haushaltshilfe ist nicht verpflichtet, eine Insassenunfallversicherung abzuschließen. Die Beförderung
von Haushaltsmitgliedern durch die Haushaltshilfe erfolgt daher unter Haftungsausschluss auf eigenes
Risiko des Haushaltsmitgliedes. Eltern haften hier für die Kinder in jedem Fall!
Bitte teilen Sie mir unverzüglich mit, falls es in Ihrem Haushalt ansteckende Krankheiten gibt.
Eventuell anfallende Fahrtkosten (Arzt, Einkauf, Kindergarten etc.) mit eigenem PKW rechne ich als
Haushaltshilfe direkt mit Ihnen ab. Die An- und Abfahrt wird von den Krankenkassen vergütet.
Eine Kostenübernahme für mich als Haushaltshilfe durch die Krankenkasse erfolgt nur auf Antrag und
Genehmigung der zuständigen Krankenkasse oder eines anderen Kostenträgers.
Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die Versorgung des Haushalts von keiner anderen im
Haus lebenden Person erbracht werden kann. Ist zum Beispiel ein anderes erwachsenes Mitglied des
Haushalts urlaubsbedingt anwesend, so werden die Kosten für die Haushaltshilfe von den Kassen nicht
übernommen.
Grundsätzlich darf die Haushaltshilfe nur innerhalb des Genehmigungszeitraumes und der täglichen
Stundenanzahl abgeleistet werden. Zum Arbeitsbeginn muss die Genehmigung schriftlich vorliegen.
Als Haushaltshilfe wurde ich bzw. meine Kollegin jeweils bis Ende eines Genehmigungszeitraumes zum
Einsatz bestellt. Eine vorzeitige Beendigung des Einsatzes kann nur im beiderseitigen Einvernehmen
erfolgen, ansonsten hat der oder die Versicherte die Ausfallkosten privat zu tragen.
Geplante Termine sind mindestens 24 Stunden vorher, in unserem Büro abzusagen!
Das direkte Abwerben der Haushaltshilfe durch die Versicherten für eigene Zwecke ist verboten. Bei
Zuwiderhandlung ist eine Zahlung von 5.000,00 Euro an die Haushalts- und Familienhilfe fällig.

Im Falle einer Erkrankung der 2. erziehungsberechtigten Person bitte ich Sie, ein ärztliches Attest
zu beizubringen, dass auch diese nicht in der Lage ist, den Haushalt weiterzuführen, um es dem
Kostenträger vorzulegen.
Sollte eine andere erwachsene Person krankheitsbedingt im Haushalt anwesend sein, ist keine
Abrechnung gegenüber der Krankenkasse/ dem Kostenträger möglich. Ausnahme: ein ärztliches
Attest liegt vor. Ansonsten müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden.
Als Haushaltshilfe bin ich verpflichtet, die Krankenkasse unverzüglich zu informieren, falls
Umstände eintreten, die den Rechtsanspruch auf eine Haushaltshilfe entfallen lassen!
Um eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Abrechnung mit den Krankenkassen zu ermöglichen,
bitte ich Sie, gemeinsam mit mir als Haushaltshilfe eine Stundenabrechnung zu erstellen und
diese zu unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass diese Stundenabrechnung Voraussetzung
für eine Vergütung durch die Krankenkassen /des Kostenträgers ist. Nachträglich geänderte bzw.
korrigierte Ablaufberichte werden von den Krankenkassen nicht akzeptiert.
Im Falle einer unvollständigen, wahrheitswidrigen oder unterlassenen Stundenabrechnung
müssen die Kosten des Einsatzes von Ihnen selbst getragen werden!
Zu den Aufgaben der Haushaltshilfe im Rahmen eines von der Krankenkasse / sonstigen
Kostenträgers genehmigten Einsatzes zählen Dienstleistungen, die zur Weiterführung
des Haushaltes zwingend notwendig sind. Dazu verweise ich auf die Infos zu den Inhalten
betreffend einer Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V.
Ich bin verpflichtet, die Leistungen als Haushaltshilfe sorgfältig, einwandfrei und im Rahmen
des Notwendigen zu erbringen. Die geleisteten Arbeitsstunden sind täglich vom Versicherten
bzw. dem Auftraggeber auf unserem Ablaufbericht stundengenau zu unterschreiben.
Es dürfen nur volle Stunden auf dem Ablaufbericht notiert werden, auch wenn die letzte Stunde
nicht ganz genutzt wurde.
Jeder Ablaufbericht und die vom Auftraggeber unterschrieben Arbeitsstunden entsprechen
einer verbindlichen Auftrags- bzw. Einsatzbestätigung.
Die Arbeitszeit beträgt täglich mindestens 3 bzw. maximal 8 Stunden. Bei längerer Arbeitszeit
von mehr als 4 Stunden macht die Haushaltshilfe ein bezahlte Pause von 15 min.!
Allgemeine Tätigkeiten, wie zum Beispiel Frühjahrsputz, Dachgeschoss und Keller stöbern,
Fensterputzen etc. dürfen grundsätzlich nicht im Rahmen der von der Kostenträgern
genehmigten Haushaltshilfe erbracht werden, sondern müssen ggf. gesondert von
Ihnen beauftragt und bezahlt werden.
Sollte aus welchem Grund auch immer, kein Träger (Ersatzkassen) des Auftragsgebers die Kosten
der Haushaltshilfe übernehmen, werden dem Auftraggeber bzw. dem Versicherten diese Kosten
privat in Rechnung gestellt.
Mit dem Erhalt und der Annahme dieser AGB zeigt sich der Auftraggeber bzw. Versicherte mit
den allgemeinen Bedingungen einverstanden.
Haushalts- und Familienhilfe Straubing
Brigitte Pohlmann
Staatl. geprüfte Hauswirtschafterin
(AGB Stand 01.01.2024)